Ladungsfähige Adresse in Berlin-Charlottenburg — handelsregisterfähig, DSGVO-konform. Für Gründer, Freelancer und internationale Unternehmen.A legally serviceable address in Berlin-Charlottenburg — valid for the commercial register and GDPR-compliant. For founders, freelancers and international companies.
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Contact us in English →Mindestlaufzeit 3 Monate. Postweiterleitung ist ein separater Add-on-Service und wird nach Aufwand abgerechnet.Minimum term 3 months. Mail forwarding is a separate add-on service billed on demand.
Postweiterleitung als Add-on: In allen Paketen leiten wir Ihre Post auf Wunsch an jede deutsche oder internationale Adresse weiter. Die Kosten setzen sich aus einer Bearbeitungsgebühr von 2,90 € je Sendung zzgl. des tatsächlichen Portos zusammen. So zahlen Sie nur, was Sie wirklich nutzen.Mail forwarding as an add-on: On all plans we forward your mail on request to any German or international address. The cost is a €2.90 handling fee per item plus the actual postage. So you only pay for what you really use.
Basic, Pro oder Business — passend für Ihren Bedarf. Upgrade jederzeit möglich.Basic, Pro or Business — tailored to your needs. Upgrade anytime.
Einmalige ID-Prüfung per Videoident oder eID (gesetzliche Pflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG). DSGVO-konform, in ca. 5 Minuten abgeschlossen.One-time ID check via video or eID (legally required under § 2 GwG). GDPR-compliant, completed in about 5 minutes.
Aktivierung innerhalb von 24 Stunden nach abgeschlossener KYC-Prüfung. Für Handelsregister, Impressum und Visitenkarten sofort einsetzbar.Activated within 24 hours after successful KYC check. Ready for commercial register, imprint and business cards.
Gleichtags gescannt und per E-Mail zugestellt. Weiterleitung auf Wunsch gegen Aufpreis.Scanned same day and delivered by email. Physical forwarding available on request.
Rechtswirksam für behördliche und gerichtliche Zustellungen nach § 253 ZPO. Kein c/o-Vermerk.Legally valid for official and court service of documents under § 253 ZPO. No c/o note.
§ 253 ZPOErfüllt § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG für GmbH, UG und AG. Kein physisches Büro erforderlich.Meets § 8 (4) No. 1 GmbHG for GmbH, UG and AG. No physical office required.
§ 8 GmbHGSchützt Ihre Privatadresse. Erfüllt die Impressumspflicht für Websites und Online-Shops.Protects your private address. Fulfils the imprint requirement for websites and online shops.
§ 5 TMGPost wird täglich DSGVO-konform gescannt und noch am selben Werktag per E-Mail zugestellt.Mail is scanned daily in a GDPR-compliant way and delivered by email the same business day.
DSGVO-konformGDPR-compliantOffizielle Bestätigung auf Briefpapier für Banken, Notare und Ämter — auf Deutsch und Englisch.Official confirmation on letterhead for banks, notaries and authorities — in German and English.
DE + ENBerliner Geschäftsnummer, Anrufannahme in Ihrem Firmennamen, Nachrichtenweiterleitung.Berlin business number, call answering in your company name, message forwarding.
Business-PaketBusiness planBerlin-Charlottenburg
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Aktivierung in 24 Stunden · 3 Monate Mindestlaufzeit · Kein KleingedrucktesActivation in 24 hours · 3-month minimum term · No hidden fees
Ihre Buchungsanfrage ist bei uns eingegangen. Sie erhalten in Kürze eine E-Mail mit dem Link zur KYC-Prüfung.Your booking request has been received. You will shortly get an email with the KYC verification link.
Bei Fragen: info@berlincityaddress.deQuestions? info@berlincityaddress.de
Angaben gemäß § 5 DDG
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vertreten durch den Geschäftsführer: Dr. Nicolai Wendland
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Stand: Juni 2026 — Vorläufige Version, wird nach Anwaltsprüfung finalisiert.
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KYC-Unterlagen: 5 Jahre (§ 8 GwG). Scans: 30 Tage nach Zustellung. Kontaktanfragen: nach Bearbeitung.
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Stand: 28.07.2026 · Deutsche Skylark Corporates UG (haftungsbeschränkt) · HRB 289486 B
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung einer ladungsfähigen Geschäftsadresse sowie damit verbundener Zusatzleistungen (Postannahme, Scan-Service, Postweiterleitung, Telefonsekretariat, Geschäftsnummer), die zwischen der
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vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Nicolai Wendland
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— nachfolgend „BCA" —
und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber") unter der Marke „BerlinCityAddress" (BCA) über die Website berlincityaddress.de geschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich zwischen beiden Kundengruppen unterschieden wird (insbesondere in § 12 – Widerrufsrecht).
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BCA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Das Leistungsangebot „VIP · Premium" (Rundum-Betreuung, Gründungs- und Kontoeröffnungsservice) wird über eine gesonderte Website und gesonderte Vertragsbedingungen angeboten und ist nicht Gegenstand dieser AGB.
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website stellt kein bindendes Angebot von BCA dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Mit Absenden des Online-Bestellformulars (Paketauswahl, Angabe der Kundendaten, GwG-Pflichtangaben gemäß § 6, Verwendungszweck, Zustimmung zu diesen AGB) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsadressvertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn BCA das Angebot durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
(4) BCA behält sich vor, ein Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die nach § 6 erforderliche Legitimationsprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann oder Anhaltspunkte für eine missbräuchliche, gesetzeswidrige oder gegen die guten Sitten verstoßende Nutzung bestehen.
(5) Der Vertragstext wird von BCA nicht gesondert gespeichert und ist nach Vertragsschluss für den Kunden nicht mehr abrufbar; der Kunde erhält sämtliche Vertragsunterlagen (Bestellung, Auftragsbestätigung, diese AGB) per E-Mail und sollte sie eigenständig archivieren.
(1) Gegenstand des Vertrags ist je nach gebuchtem Paket die entgeltliche Zurverfügungstellung einer ladungsfähigen, handelsregister- und impressumsfähigen Geschäftsadresse in Berlin-Charlottenburg sowie ggf. weiterer Dienstleistungen gemäß nachfolgender Paketübersicht (Stand Juli 2026):
(2) Zusätzlich buchbar (unabhängig vom gewählten Paket):
(3) Eine einmalige, im Voraus fällige Einrichtungsgebühr in Höhe von 49 € fällt unabhängig vom gewählten Paket bei Vertragsschluss an und deckt den Aufwand für Ersteinrichtung, Legitimationsprüfung und Aktivierung ab.
(4) Ziel-Aktivierungszeit ist 24 Stunden nach erfolgreichem Abschluss der Legitimationsprüfung gemäß § 6. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Zielgröße; ein Anspruch auf Einhaltung dieser Frist besteht nicht, insbesondere wenn die Verzögerung auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden oder auf Prüfungen des KYC-Dienstleisters beruht.
(5) BCA erbringt die vorgenannten Leistungen entweder selbst oder durch sorgfältig ausgewählte Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer (z. B. KYC-/Video-Ident-Dienstleister, Telefonservice-Dienstleister, Postdienstleister). § 13 (Haftung) bleibt unberührt.
(6) Die Nutzung der Geschäftsadresse berechtigt zur Eintragung als Geschäftsanschrift im Impressum (§ 5 TMG/DDG), zur Angabe als ladungsfähige Anschrift im Sinne des § 253 ZPO sowie – vorbehaltlich der tatsächlichen Erfüllung der jeweiligen registerrechtlichen Voraussetzungen – zur Angabe als Geschäftsanschrift bei der Handelsregistereintragung gemäß § 8 Abs. 4 GmbHG. BCA übernimmt keine Gewähr dafür, dass das zuständige Registergericht, Finanzamt oder Gewerbeamt die Adresse im Einzelfall akzeptiert; die Entscheidung hierüber obliegt ausschließlich der jeweiligen Behörde.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesenen bzw. im Vertrag vereinbarten Preise, jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.
(2) BCA ist berechtigt, die Preise für Neuverträge jederzeit zu ändern. Für bestehende Vertragsverhältnisse ist eine Preisanpassung nur mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums zulässig und beschränkt sich auf die Weitergabe tatsächlich gestiegener Kosten (z. B. Miete, Personal, Porto, KYC-Dienstleistungen). Widerspricht der Kunde einer solchen Preisanpassung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Preisanpassung als angenommen; BCA weist den Kunden in der Mitteilung gesondert auf sein Widerspruchsrecht, die Frist und die Bedeutung seines Schweigens hin. Widerspricht der Kunde form- und fristgerecht, ist BCA berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung ordentlich zu kündigen.
(1) Die Einrichtungsgebühr sowie die Grundgebühr des ersten Abrechnungszeitraums sind mit Vertragsschluss fällig. Danach wird die monatliche Grundgebühr jeweils im Voraus zu Beginn eines Abrechnungsmonats fällig. Entgelte für die Postweiterleitung werden nachträglich abgerechnet.
(2) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung, wie im Bestellprozess angegeben. Bei Zahlung per Lastschrifteinzug hat der Kunde für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen; durch den Kunden verschuldete Rücklastschriften können mit den tatsächlich entstandenen Bankgebühren sowie einer Bearbeitungspauschale von 15 € belastet werden, sofern dem Kunden nicht ein geringerer Schaden nachweislich entstanden ist.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist BCA berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die Erstattung erforderlicher Mahnkosten zu verlangen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist BCA berechtigt, die Erbringung von Zusatzleistungen (z. B. Scan-Versand, Postweiterleitung, Telefonannahme) bis zum Ausgleich der offenen Forderung zurückzubehalten; die Annahme und sichere Verwahrung der eingehenden Post bleibt hiervon unberührt (siehe § 8 Abs. 6). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 10 Abs. 5 bleibt unberührt.
(4) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungs- recht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(1) BCA ist als Anbieter von Dienstleistungen für Gesellschaften und Treuhandgeschäfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz und unterliegt der Aufsicht der IHK Berlin. BCA ist daher gesetzlich verpflichtet, den Kunden, die für ihn handelnden Personen sowie – bei juristischen Personen – den/die wirtschaftlich Berechtigte(n) vor Vertragsbeginn zu identifizieren und die Geschäftsbeziehung sowie ggf. den Zweck und die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung zu erfassen (§§ 10 ff. GwG).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, an dieser Identifizierung vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich mitzuwirken, insbesondere:
(3) Verweigert der Kunde die erforderliche Mitwirkung, bleiben Zweifel an der Identität oder den Angaben bestehen oder ergeben sich im Rahmen der laufenden Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG) Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das GwG oder sonstige gesetzliche Bestimmungen, ist BCA berechtigt, den Vertragsschluss abzulehnen, die Erbringung von Leistungen auszusetzen oder die Geschäftsbeziehung nach § 10 Abs. 9 GwG zu beenden.
(4) BCA ist gesetzlich verpflichtet, bei Tatsachen, die darauf hindeuten, dass Vermögenswerte aus einer strafbaren Handlung stammen oder mit Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen, unabhängig vom Wert der betroffenen Vermögensgegenstände eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu erstatten (§ 43 GwG). Diese Pflicht besteht unabhängig von vertraglichen Vertraulichkeitsregelungen (§ 15) und darf dem Kunden bzw. Dritten nicht mitgeteilt werden (Verbot der Informationsweitergabe, § 47 GwG).
(5) BCA speichert und verarbeitet die im Rahmen der Identifizierung erhobenen Daten und Dokumente ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen GwG-Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung und bewahrt sie gemäß § 8 GwG für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf, sofern keine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Näheres regelt die Datenschutzerklärung (§ 14).
(6) Der von BCA beauftragte KYC-Dienstleister handelt als Auftragsverarbeiter bzw. als von BCA nach § 11 Abs. 3 GwG beauftragter Dritter; die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der GwG-Pflichten verbleibt bei BCA.
(1) Der Kunde ist berechtigt, die von BCA bereitgestellte Adresse ausschließlich für das bei Vertragsschluss benannte Unternehmen bzw. die benannte Person und ausschließlich während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr zu verwenden (Briefpapier, Website-Impressum, Verträge, Registeranmeldungen gemäß § 3 Abs. 6). Eine Weitergabe oder Überlassung der Adresse an Dritte, die nicht Vertragspartner von BCA sind, ist nicht gestattet.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er unter der Adresse tatsächlich erreichbar ist im Sinne der Mitwirkungspflichten aus § 6 Abs. 2 lit. d) und dass die von ihm hinterlegten Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Weiterleitungsadresse) aktuell und funktionsfähig sind, damit ihn Benachrichtigungen und – soweit zutreffend – behördliche Zustellungen erreichen.
(3) Untersagt ist insbesondere die Nutzung der Adresse und der Zusatzleistungen von BCA:
(4) Verstößt der Kunde gegen Abs. 1 bis 3, ist BCA nach vorheriger Abmahnung mit angemessener Fristsetzung – bei schwerwiegenden Verstößen auch ohne vorherige Abmahnung – zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 10 Abs. 5 berechtigt.
(1) BCA nimmt an die Geschäftsadresse gerichtete Briefpost sowie kleinere Paketsendungen bis zu einer Maximalgröße von 60 × 30 × 15 cm entgegen. Für größere oder sperrige Sendungen sowie Nachnahmesendungen besteht kein Annahmeanspruch; deren Annahme bedarf der vorherigen Ankündigung durch den Kunden und der Zustimmung von BCA.
(2) Der Kunde erteilt BCA eine im Original unterzeichnete Postvollmacht, die zur Entgegennahme der an die Geschäftsadresse gerichteten Post berechtigt. Ohne diese Vollmacht kann BCA die Postannahme nicht gewährleisten.
(3) Im Paket „Pro" und „Business" scannt BCA eingehende Briefpost grundsätzlich am selben Werktag des Posteingangs ein und übermittelt sie in elektronischer Form (PDF) DSGVO-konform an die vom Kunden hinterlegte Adresse. Im Paket „Basic" hält BCA die Post zur Abholung durch den Kunden bereit bzw. leitet sie gegen das gesondert zu buchende Add-on „Postweiterleitung" (§ 3 Abs. 2 lit. d) an eine vom Kunden benannte Adresse weiter.
(4) Geschuldet ist bei der Postweiterleitung stets nur die rechtzeitige und ordnungsgemäße Übergabe an den jeweiligen Post-/Zustelldienstleister, nicht der tatsächliche Zugang beim Kunden innerhalb einer bestimmten Frist. Für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung durch von BCA nicht zu vertretende Dritte (z. B. Deutsche Post AG, Paketdienste) haftet BCA nicht, unbeschadet der Haftungsregelungen in § 13.
(5) Post, die BCA aufgrund fehlender oder veralteter Kontakt- bzw. Weiterleitungsdaten des Kunden nicht zustellen kann, wird von BCA mindestens drei Monate ab Eingang sicher verwahrt. Verfügt BCA über andere Kontaktmöglichkeiten zum Kunden (E-Mail, Telefon), informiert BCA den Kunden vor einer etwaigen Vernichtung nicht zustellbarer Post.
(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 14 Tagen ist BCA berechtigt, den Versand und die elektronische Weiterleitung (nicht aber die Annahme und sichere Verwahrung) der Post bis zum Ausgleich der offenen Forderung zurückzubehalten. Der Kunde kann eingegangene Post in diesem Fall nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments abholen.
(7) BCA übernimmt keine Haftung für den Inhalt der entgegengenommenen Post und ist nicht verpflichtet, diese inhaltlich zu prüfen, außer soweit gesetzliche Pflichten (z. B. aus § 6) dies erfordern.
(1) Im Paket „Business" stellt BCA dem Kunden eine Berliner Rufnummer (Ortsvorwahl 030) zur Verfügung und nimmt eingehende Anrufe während der üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags, außer an gesetzlichen Feiertagen in Berlin) im Namen des Unternehmens des Kunden entgegen.
(2) Die Bereitstellung der 030-Rufnummer setzt gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur einen tatsächlichen geschäftlichen Sitz des Kunden in Berlin voraus, der durch die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellte Geschäftsadresse begründet wird. Endet der Vertrag über die Geschäftsadresse, entfällt zugleich die Berechtigung zur Nutzung der 030-Rufnummer.
(3) BCA gewährleistet keine lückenlose oder unterbrechungsfreie Erreichbarkeit der Telefonannahme (z. B. bei technischen Störungen, höherer Gewalt oder vorübergehenden Ausfällen des beauftragten Telefondienstleisters) und schuldet insoweit ein Bemühen nach dem Stand der Technik, keinen bestimmten Erfolg.
(4) Anrufinhalte werden gemäß den Anweisungen des Kunden (Nachrichten- weiterleitung per E-Mail/Telefon) protokolliert und übermittelt. Für die inhaltliche Richtigkeit von Angaben, die Dritte am Telefon machen, übernimmt BCA keine Gewähr.
(1) Der Vertrag beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung (§ 2 Abs. 3) bzw. zu dem darin genannten Leistungsbeginn und wird zunächst für eine Mindestlaufzeit von drei Monaten geschlossen.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende in Textform (§ 126b BGB, z. B. per E-Mail an kuendigung@berlincityaddress.de oder über das Kundenportal) kündbar.
(3) BCA bestätigt dem Kunden den Eingang jeder Kündigung unverzüglich in Textform. Der Kunde sollte sich diese Bestätigung zu Nachweiszwecken aufbewahren.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch BCA liegt insbesondere vor, wenn:
(6) Endet der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit durch außerordentliche Kündigung von BCA aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, bleibt der Kunde zur Zahlung der Grundgebühren bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Mindestlaufzeit verpflichtet, abzüglich ersparter Aufwendungen von BCA; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(1) Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Recht des Kunden, die Geschäftsadresse im Rechts- und Geschäftsverkehr zu verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, die Adresse unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsende,
(2) Verwendet der Kunde die Adresse entgegen Abs. 1 weiter, ist BCA berechtigt, für die Dauer der unberechtigten Weiterverwendung ein Entgelt in Höhe von 100 % der zuletzt vereinbarten monatlichen Grundgebühr als Nutzungsentschädigung zu verlangen; weitergehende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Geltendmachung dieser Nutzungsentschädigung stellt keine Duldung oder Genehmigung der unberechtigten Nutzung dar.
(3) Nach Vertragsende noch eingehende, an die Geschäftsadresse gerichtete Post wird gemäß § 8 Abs. 5 behandelt und – sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird – nach angemessener, mindestens dreimonatiger Aufbewahrungsfrist vernichtet.
(4) Die in § 6 Abs. 5 genannten GwG-Dokumentationspflichten sowie sonstige gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.
(1) Schließt der Kunde den Vertrag als Verbraucher (§ 13 BGB) — was insbesondere in Betracht kommt, wenn eine Privatperson den Vertrag vor Gründung ihres Unternehmens in eigenem Namen abschließt — steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355, 356 BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1 sowie dem Muster-Widerrufsformular in Anlage 2, die dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt werden.
(2) Wünscht der Kunde als Verbraucher, dass BCA mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (z. B. zur schnellstmöglichen Aktivierung der Geschäftsadresse), hat er dies gesondert und ausdrücklich zu erklären (§ 356 Abs. 4 BGB). In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht, sobald BCA die Dienstleistung vollständig erbracht hat. Wird der Vertrag vorher wirksam widerrufen, hat der Kunde BCA gemäß § 357a BGB einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht.
(3) Für Unternehmer (§ 14 BGB), die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(1) BCA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BCA oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BCA oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit BCA eine Garantie übernommen hat.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von BCA der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf das Dreifache der zuletzt gezahlten monatlichen Grundgebühr des betroffenen Pakets.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von BCA für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Datenschutzpflichten nach der DSGVO, soweit diese zwingend verschuldensunabhängig oder mit abweichenden Haftungsmaßstäben ausgestaltet sind.
(5) BCA haftet nicht für Fehlleistungen Dritter, insbesondere von Post- und Paketdienstleistern, Telekommunikationsanbietern und Registerbehörden, soweit BCA diese sorgfältig ausgewählt hat und kein Fall der Absätze 1 bis 4 vorliegt.
(6) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, gesetzliche Fristen (z. B. handels-, steuer- oder verfahrensrechtliche Fristen), die durch an die Geschäftsadresse zugestellte Schreiben ausgelöst werden, fristgerecht zu wahren; BCA schuldet insoweit lediglich die unverzügliche Weiterleitung gemäß § 8, nicht die fristgerechte Kenntnisnahme durch den Kunden.
(1) BCA verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung des Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere nach dem GwG, § 6) sowie im Rahmen berechtigter Interessen im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert abrufbaren Datenschutzerklärung unter berlincityaddress.de/datenschutz.
(2) Soweit BCA zur Erbringung von Leistungen Dritte als Auftragsverarbeiter einsetzt (z. B. den KYC-Dienstleister für die Identitätsprüfung), schließt BCA mit diesen Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO.
(3) Post- und Kommunikationsinhalte werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet und nicht zu anderen Zwecken genutzt.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort und gilt unbeschadet gesetzlicher Offenlegungs- und Meldepflichten, insbesondere der Meldepflicht nach § 43 GwG (vgl. § 6 Abs. 4).
(1) BCA ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder eine Änderung des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. BCA weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hin. Im Fall eines form- und fristgerechten Widerspruchs gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; BCA kann den Vertrag in diesem Fall zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin kündigen.
(1) Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BCA an Dritte abtreten.
(2) Für Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden gilt § 5 Abs. 4 entsprechend.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von BCA in Berlin. Gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; existiert keine solche, verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. BCA ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Deutsche Skylark Corporates UG (haftungsbeschränkt)
Suarezstraße 3, 14057 Berlin-Charlottenburg
E-Mail: info@berlincityaddress.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Deutsche Skylark Corporates UG (haftungsbeschränkt)
Suarezstraße 3, 14057 Berlin-Charlottenburg
E-Mail: info@berlincityaddress.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung: BerlinCityAddress – Paket: _______________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________________
Name des/der Verbraucher(s): _______________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________
Datum: _______________________
(*) Unzutreffendes streichen.